Klassenregeln
| (Stand: 20.08.2008) Einleitung Die Bootsklasse "RG-65" hat ihren Ursprung in Südamerika wo sie seit vielen Jahren zu den meistgesegelten Modellyachten gehört. Die originalen Klassenbestimmungen der ULY (Unión Latinoamericana de Yates RC) wurden in einigen Punkten vereinfacht um neben den reinen RG-65-Konstruktionen einer möglichst großen Zahl von Bootstypen die Teilnahme an Regatten zu ermöglichen. Die Bandbreite der Möglichkeiten reicht nun von der Eigenkonstruktion über Bauplanmodelle und Bausätze bis hin zu Fertigbooten. | |||
"Spirit-Präambel" Die RG65 versteht sich als offene Konstruktionsklasse die sich im Wesentlichen auf folgende Konstruktionsmerkmale stützt: - ein Monorumpf mit 65cm Rumpflänge - 0,225m² Segelfläche und - 110cm Masthöhe. Bootskonstruktionen die darauf ausgelegt sind diese festgelegten Begrenzungen durch evtl. vorhandene Regellücken zu umgehen, sind nicht erwünscht. | |||
| 1 | Allgemein | ||
| 1.1 | Diese Klassenregeln sind als "offene Regel" zu verstehen, es ist alles erlaubt was nicht ausdrücklich vorgeschrieben bzw. verboten ist. | ||
| 1.3 | Alle Boote die nach den Regeln der internationalen RG-65 Klasse gebaut wurden sind automatisch auch in der RG65-Open startberechtigt. | ||
| Sonderstatus: Um einer möglichst großen Anzahl von Modellseglern die Teilnahme an RG65-Regatten zu ermöglichen haben derzeit zwei Boote einen Sonderstatus, d.h. sie sind startberechtigt obwohl sie die nach Regel 2.2 festgelegte Gesamtlänge überschreiten. Dies sind: | |||
| 1. die "Basic-Jolle" des MBR (Rumpflänge 70cm) sofern sie mit dem Standardrigg dieses Bootstyps oder einem Rigg nach RG-65 Vermessung ausgestattet ist. | |||
| 2. die "Mini-Maxi" von Etter (Rumpflänge 66cm) mit Originalrigg oder Rigg nach RG-65 Vermessung. | |||
| 2 | Rumpf | ||
| 2.1 | Es sind nur Einrumpfboote zulässig. | ||
| 2.2 | In Anlehnung an die internationale geltenden Klassenregeln darf die Rumpflänge in Schwimmlage gemessen max. 650mm betragen (+ 5mm Toleranz). Der vorgeschriebene Bugfender von min. 5mm darf die Rumpflänge überragen, die Gesamtlänge (Rumpf + Bugfender) darf jedoch nicht 660mm überschreiten. Das Ruder darf über die maximale Rumpflänge hinausragen, auch Jollenruder sind erlaubt. | ||
| 2.3 | Vertiefungen im Unterwasserbereich von mehr als 3mm parallel zur Wasserlinie gemessen sind nicht zulässig | ||
| 2.4 | An der Bugspitze muss ein Bugfender aus elastischem Material angebracht werden. Die Stärke dieses Fenders muss mindestens 5mm und seine Höhe soll über die gesamte Höhe des Stevens gehen, jedoch mindestens 40mm betragen. | ||
| 3 | Rigg | ||
| 3.1 | Der Mast darf eine Höhe von 110cm über Deck nicht übersteigen. | ||
| 3.2 | In der Grundposition (Gross- und Fockbaum mittschiffs) darf kein Riggteil über den Decksumriss hinausragen. | ||
| 3.3 | Der Profilform der Spieren und Mast ist freigestellt, solange der Querschnitt vollständig in einen Kreis von 12mm Durchmesser passt. | ||
| 4 | Segel | ||
| 4.1 | Anzahl und Art der Segel sind freigestellt. | ||
| 4.2 | Die vermessene Segelfläche darf maximal 0,225m² betragen | ||
| Anlage 1: Segelvermessung | |||
| Zur korrekten Vermessung eines Segels ist dieses in Trapeze, Dreiecke und Kreissegmente aufzuteilen. Diese Teilflächen sind nach folgenden Formeln zu vermessen und zu einer Gesamtfläche zu addieren: | |||
| Trapez: (B1+B2) x h / 2 Dreieck: B1 x h / 2 Kreissegment: B x h / 1,5 | |||
| Sobald die Seite eines Trapezes oder Dreiecks eine Krümmung von mehr als 2mm aufweist ist diese Fläche als Kreissegment zu vermessen. | |||
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| Anlage 2: Rumpfvermessung | |||
| Die Rumpflänge wird in Schwimmlage gemessen. Die maximale Länge inkl. Bugfender (ohne Ruderblatt) beträgt 660mm! | |||
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| Anlage 3: Klassenkennzeichen | |||
| Das Klassenkennzeichen sollte in einer Mindestgröße von 40mm im Topp des Großsegels angebracht werden. Es steht eine ZIP-Datei zum Download bereit die das Logo in 40mm und 50mm Durchmesser sowie verschiedenen Grafik- und Dateiformaten (.gif / .cdr / .ai / .pdf) enthält. Ebenso ist darin die TrueType-Schrift "EnvivoD" enthalten. Zum Schluß Die Klassenregeln werden in der laufenden Saison nicht geändert. Eventuelle erforderlich werdende Regeländerungen werden jeweils zum nächsten Jahreswechsel eingeführt. Boote die bei Fertigstellung nach alten, inzwischen geänderten Regeln gebaut wurden, unterliegen dem Bestandschutz und sind weiterhin startberechtigt. | |||

